14.11.2023 - 4.2 Moratorium Garagenstandorte

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Vorsitzende erinnert an die Debatte aus der Sitzung vom 26.09.2023. Hier wurde der Antragsteller beauftragt, den Beschlusstext zu konkretisieren.

 

 

Herr Jäkel bringt die neue Fassung des Antrages ein.

 

Angesichts der Unsicherheit im Umgang mit Garagenstandorten in Potsdam wird der Oberbürgermeister beauftragt, das Garagenstandortkonzept von 2015 fortzuschreiben.

Das Ergebnis ist bis Ende 2027 der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Es ist zu prüfen, welche dieser Standorte unter welchen Voraussetzungen einen Dauerstatus erhalten können und wie durch die Erarbeitung von Parkkonzepten einschließlich des Baus von Quartiersgaragen eine weitere Verschärfung der Parksituation vermieden werden kann.

Die Garagenvereine sind in die Erarbeitung einzubeziehen.

In Verbindung damit wird bis zum Beschluss des Garagenstandortkonzepts ein Moratorium für die Garagenstandorte ausgesprochen.“

 

 

Herr Rubelt nimmt für die Verwaltung Stellung. Zur neuen Fassung des Antrages schlägt er für die Verwaltung folgende Ergänzung vor:

 

„Alternativ zu Gesamtbetrachtung können auch in anderen Planverfahren (z.B. Städtebauliche Rahmenplanung) Garagenstandorte untersucht werden. Dabei können Konzepte für den Erhalt, die Umnutzung und den Umgang mit dem ruhenden Verkehr erarbeitet werden und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden.“

 

 

Mehrere Mitglieder sprechen sich für die Ergänzung der Verwaltung aus.

 

 

Herr Jäkel übernimmt den Ergänzungsvorschlag der Verwaltung.

 

 

Herr Menzel wirbt für ein weitergehendes Konzept.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte neue Fassung des Antrages zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die neue Fassung wie folgt zu beschließen:

 

 

Angesichts der Unsicherheit im Umgang mit Garagenstandorten in Potsdam wird der Oberbürgermeister beauftragt, das Garagenstandortkonzept von 2015 fortzuschreiben.

Das Ergebnis ist bis Ende 2027 der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Es ist zu prüfen, welche dieser Standorte unter welchen Voraussetzungen einen Dauerstatus erhalten können und wie durch die Erarbeitung von Parkkonzepten einschließlich des Baus von Quartiersgaragen eine weitere Verschärfung der Parksituation vermieden werden kann.

Die Garagenvereine sind in die Erarbeitung einzubeziehen.

In Verbindung damit wird bis zum Beschluss des Garagenstandortkonzepts ein Moratorium für die Garagenstandorte ausgesprochen.

 

Alternativ zu Gesamtbetrachtung können auch in anderen Planverfahren (z.B. Städtebauliche Rahmenplanung) Garagenstandorte untersucht werden. Dabei können Konzepte für den Erhalt, die Umnutzung und den Umgang mit dem ruhenden Verkehr erarbeitet werden und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

3

 

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Anlagen zur Vorlage