10.10.2023 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 11A "Waldsiedlung" (OT Groß G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Menzel bringt den Ergänzungsantrag der Fraktion Freie FRAKTION ein:

 

„Ergänzend möge die Stadtverordnetenversammlung zur DS 23SVV0826 folgendes beschließen:

 

  1.              Die Präambel ist um das vor dem Aufstellungsbeschluss mitgeteilte sozial nutzbare Flächen (Teile im Erdgeschoss der Neubauten für „gemeinnützige Zwecke oder Bedarf aus der Villensiedlung dauerhaft zur Verfügung zu stellen“. Genannt werden ein Schachclub, Freizeit- und Vereinsnutzungen, Kinderbetreuung, Feierlichkeiten.) in den Erdgeschossen der zusätzlich zu errichtenden Gebäude zu ergänzen. 

 

  1.              Der städtebauliche Vertrag ist um eine Vertragsstrafe in Höhe von je 250.000 € für den Fall zu ergänzen, dass das zugesagte Multicafe nicht eröffnet und dauerhaft betrieben und die für gemeinnützige Zwecke oder Bedarf aus der Villensiedlung zugesagten Flächen nicht dauerhaft zu Verfügung gestellt werden. Wird das Multicafe in den ersten 5 Jahren nicht weiter betrieben, sind pro nicht geöffnetes Jahr 50.000,- € zu zahlen. Über die Summen ist jeweils eine Bankbürgschaft auf erste Anforderung zu übergeben.“

 

 

Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) erinnert an die Behandlung der Vorlage aus der letzten Sitzung und nimmt für die Verwaltung zum Ergänzungsantrag Stellung.

Herr Wolfram empfiehlt, den Punkt a) des Antrages als erledigt zu erklären und den Punkt b) abstimmen zu lassen.

 

 

Frau Hüneke nimmt den Vorschlag der Verwaltung auf und beantragt, den Punkt a) des Ergänzungsantrages für erledigt zu erklären und den Punkt b) abstimmen zu lassen.

 

 

Nachdem Herr Wolfram auf die Nachfragen der Mitglieder eingegangen ist, stellt der Vorsitzende den Antrag von Frau Hüneke zur Abstimmung:

 

Abstimmung, Punkt a) des Ergänzungsantrages der Fraktion Freie FRAKTION wird als erledigt erklärt: mit 6:1:0 angenommen.

 

Abstimmung über den Punkt b) des Ergänzungsantrages der Fraktion Freie FRAKTION: mit 1:5:1 abgelehnt.

 

 

Damit bleibt das Votum zur DS 23/SVV/0826 des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes vom 26.9.2023 bestehen:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11A „Waldsiedlung“ (OT Groß Glienicke), 1. Änderung, Teilbereich Nordwest ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu verkleinern (gemäß Anlage 3).
  2. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 11A "Waldsiedlung“, 1. Änderung, Teilbereich Nordwest entschieden (gemäß Anlagen 4A und 4B).
  3. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 11A "Waldsiedlung", 1. Änderung, Teilbereich Nordwest wird zugestimmt (siehe Anlage 7).
  4. Der Bebauungsplan Nr. 11A "Waldsiedlung“, 1. Änderung, Teilbereich Nordwest wird gemäß   § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 5 und 6).

 

 

Abstimmungsergebnis: mit 8:0:0 angenommen.

 

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