08.11.2023 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 11A "Waldsiedlung" (OT Groß G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Groß Glienicke sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

Nach Rücküberweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes, bezüglich des Ergänzungsantrag der Fraktion Freie Fraktion vom 26.09.2023 23/SVV/0826-01, wurde dieser wie folgt abgestimmt:

 

  1. Die Präambel ist um die vor dem Aufstellungsbeschluss mitgeteilten, sozial nutzbaren Flächen (Teile im Erdgeschoss der Neubauten für „gemeinnützige Zwecke oder Bedarfe aus der Villensiedlung, dauerhaft zur Verfügung zu stellen“. Genannt werden ein Schachclub, Freizeit- und Vereinsnutzungen, Kinderbetreuung, Feierlichkeiten.) in den Erdgeschossen, der zusätzlich zu errichtenden Gebäude, zu ergänzen. 

Erledigung wird festgestellt

 

  1. Der städtebauliche Vertrag ist um eine Vertragsstrafe in Höhe von je 250.000 € für den Fall zu ergänzen, dass das zugesagte Multicafe nicht eröffnet und dauerhaft betrieben und die für gemeinnützige Zwecke oder Bedarfe aus der Villensiedlung zugesagten Flächen, nicht dauerhaft zu Verfügung gestellt werden. Wird das Multicafe in den ersten 5 Jahren nicht weiter betrieben, sind pro nicht geöffnetes Jahr 50.000,- € zu zahlen. Über die Summen ist jeweils eine Bankbürgschaft auf erste Anforderung zu übergeben.

abgelehnt 1:5:1

 

 

Wie im Tagesordnungspunkt 3 festgelegt, wird nach 3 Redebeiträgen die Beratung im nicht öffentlichen Teil fortgeführt; die Öffentlichkeit wird um 22:04 Uhr für die Abstimmung wiederhergestellt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Blume, Fraktion DIE aNDERE, beantragt die Zurückweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Abstimmung Änderungsantrag:

Der Änderungsantrag mit der DS-Nr.: 23/SVV/0826-02 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Anschließend wird die Vorlage in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11A „Waldsiedlung“ (OT Groß Glienicke), 1. Änderung, Teilbereich Nordwest ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu verkleinern (gemäß Anlage 3).
  2. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 11A "Waldsiedlung“, 1. Änderung, Teilbereich Nordwest entschieden (gemäß Anlagen 4A und 4B).
  3. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 11A "Waldsiedlung", 1. Änderung, Teilbereich Nordwest wird zugestimmt (siehe Anlage 7).
  4. Der Bebauungsplan Nr. 11A "Waldsiedlung“, 1. Änderung, Teilbereich Nordwest wird gemäß   § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 5 und 6).
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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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