08.11.2023 - 9.8 Aufnahmekapazität an Gesamtschulen

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Antrag wird namens der Fraktion der Freien Demokraten von der Stadtverordneten Becker eingebracht sowie die Überweisung in den Ausschuss für Bildung und Sport beantragt.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt zu prüfen, inwieweit es Regelungen des Brandenburgisches Schulgesetzes erlauben, von der Aufnahmebegrenzung von einem Drittel der Aufnahmekapazität für den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an Gesamtschulen gem. § 53 BbgSchulG abzuweichen, insbesondere hinsichtlich

  • dem Vorliegen besonderer Gründe gem. § 53 Abs. 3 Satz 3 BbgSchulG wie der kurzfristig kaum zu deckenden Übernachfrage nach dem Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in der Landeshauptstadt Potsdam,
  • der Durchführung einer Ausgleichkonferenz mit dem staatlichen Schulamt zur Regelung von Übernachfragen gem. § 53 Abs. 6 BbgSchulG.
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Anlagen zur Vorlage