08.11.2023 - 9.8 Aufnahmekapazität an Gesamtschulen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.8
- Zusätze:
- Fraktion der Freien Demokraten
- Datum:
- Mi., 08.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der Freien Demokraten
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt zu prüfen, inwieweit es Regelungen des Brandenburgisches Schulgesetzes erlauben, von der Aufnahmebegrenzung von einem Drittel der Aufnahmekapazität für den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an Gesamtschulen gem. § 53 BbgSchulG abzuweichen, insbesondere hinsichtlich
- dem Vorliegen besonderer Gründe gem. § 53 Abs. 3 Satz 3 BbgSchulG wie der kurzfristig kaum zu deckenden Übernachfrage nach dem Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in der Landeshauptstadt Potsdam,
- der Durchführung einer Ausgleichkonferenz mit dem staatlichen Schulamt zur Regelung von Übernachfragen gem. § 53 Abs. 6 BbgSchulG.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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143,6 kB
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