08.11.2023 - 9.1.1 Fortzahlung Wohngeld bei Weiterleistungsanträgen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Dringlichkeitsantrag wird namens der Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam von der Stadtverordneten Vandre in einer neuen Fassung eingebracht, die anschließend zur Abstimmung gestellt wird:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die Verwaltung bei der Bescheidung von Wohngeldanträgen im rechtlich zulässigen Rahmen die Möglichkeit der positiven Ermessensausübung ausschöpft und die Verbescheidung von Wohngeldanträgen deutlich zu erhöhen. Außerdem soll der Oberbürgermeister darauf hinwirken, die Abschlagszahlung für Erst- und Folgeanträge im Fachverbandsverfahren zu hinterlegen.
Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, die Prozesse in der Wohngeldsachbearbeitung dahingehend zu optimieren, dass die Taktzahl der Verbescheidung von Wohngeldanträgen pro Sachbearbeiter:in deutlich erhöht wird. Hierzu wird u.a. ein Frontoffice mit zusätzlichen Hilfskräften eingerichtet.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.