12.12.2023 - 4.2 Potsdamer Klärwerke zügig ertüchtigen, um die e...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Fraktion Freie FRAKTION (Wiedervorlage)
- Datum:
- Di., 12.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Freie FRAKTION
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Menzel übernimmt für den Antragsteller das Votum aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität und bittet diesen abzustimmen:
„Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) wird als Gesellschaftervertreter der LHP für die Stadtwerke Potsdam (SWP) beauftragt zu prüfen, inwieweit die Geschäftsführung der SWP bzw. deren Tochter die EWP für ihre Klärwerke die notwendigen Maßnahmen zeitnah aufzeigt aufzeigen kann, wie das dort anfallende Klarwasser den erforderlichen Qualitätsstufen der Wasserwiederverwendungsrichtlinie entsprechen kann.
Die dafür erforderlichen Maßnahmen, deren Investitionskosten, ggf. Fördermittel, Betriebskosten und Auswirkungen auf den Arbeitspreis für die Abwasserentsorgung sind aufzuzeigen.
Die Ergebnisse sind im KUM-Ausschuss bis spätestens April 2024 vorzulegen.“
Herr Heuer hält den Antrag für entbehrlich, da es diesbezüglich bereits eine Regelung gibt.
Auch Herr Eichert und Frau Reimers sprechen sich gegen den Antrag aus.
Andere Mitglieder (Herr Jäkel, Frau Hüneke, Herr Nocke) sprechen sich für den Prüfauftrag aus.
Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) wird als Gesellschaftervertreter der LHP für die Stadtwerke Potsdam (SWP) beauftragt zu prüfen, inwieweit die Geschäftsführung der SWP bzw. deren Tochter die EWP für ihre Klärwerke die notwendigen Maßnahmen zeitnah aufzeigt aufzeigen kann, wie das dort anfallende Klarwasser den erforderlichen Qualitätsstufen der Wasserwiederverwendungsrichtlinie entsprechen kann.
Die dafür erforderlichen Maßnahmen, deren Investitionskosten, ggf. Fördermittel, Betriebskosten und Auswirkungen auf den Arbeitspreis für die Abwasserentsorgung sind aufzuzeigen.
Die Ergebnisse sind im KUM-Ausschuss bis spätestens April 2024 vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
142,7 kB
|