13.12.2023 - 6.1 Bedarfsgerechte Vergabe städtischer Wohnungen

Beschluss:
erledigt
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Herr Sändig, Fraktion DIE aNDERE, bringt den Antrag erneut ein und verweist darauf, dass das Problem der zufälligen Auslosung der Mietparteien, nach wie vor bestehe.

 

Der Oberbürgermeister informiert über die Empfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion, den Antrag für erledigt zu erklären und stellt dieses Votum zur Abstimmung:

 

Der Antrag auf Erledigung der DS 23/SVV/0130 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 4 Nein-Stimmen

und 2 Stimmenthaltungen.

 

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Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der städtischen Wohnungsgesellschaft ProPotsdam beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der kommunale Wohnungsbestand künftig bedarfsgerecht vermietet wird.

 

Statt die Interessent:innen, die zu Wohnungsbesichtigungsterminen eingeladen werden, nach dem Zufallsprinzip auszuwählen, soll die Vergabe nach nachvollziehbaren Kriterien an den Personenkreis erfolgen, der auf kommunale Wohnungen besonders angewiesen ist.

 

Dazu ist ein geeignetes Verfahren zu entwickeln, das geeignete Kriterien für die Vergabe der Wohnungen zugrunde legt. Dieses Verfahren soll transparent kommuniziert werden. Außerdem soll regelmäßig evaluiert werden, ob die kommunalen Wohnungen tatsächlich sachgerecht an die Personengruppen vergaben werden, die einen besonderen Bedarf an der Bereitstellung dieser Wohnungen haben.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll über den Sachstand im Mai 2023 informiert werden.

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Anlagen zur Vorlage