18.01.2024 - 4.1 Jahresabschlüsse 2020 und 2021 der Landeshaupts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Dieser Tagesordnungspunkt wird zusammen mit dem zur Drucksache gehörenden nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt 8, betr. Schlussbericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021, behandelt.

 

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Gäste des Geschäftsbereichs Finanzen, Investitionen und Controlling.

 

Herr Dornhöfer nimmt an der Sitzung teil; damit sind sechs stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Die Drucksache wird vom Beigeordneten des Geschäftsbereiches Finanzen, Investitionen und Controlling, Herrn Exner, eingebracht. Herr Exner erläutert die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 und geht dabei hauptsächlich auf Folgendes ein:

  1. Rahmenbedingungen der Jahresabschlussaufstellung
  2. Überblick über die Jahresergebnisse und Sondereffekte
  3. Jahresergebnisse und wesentliche Plan/Ist-Abweichungen 2020 und 2021 im Einzelnen
  4. Entwicklung der wesentlichen Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen
  5. wesentliche Positionen der Aktiv- und Passivseite der Bilanz 2021
  6. Liquiditätsentwicklung 2020 bis 2027 unter Berücksichtigung der übertragenen Auszahlungsermächtigungen und Risikoabschläge für Rückstellungen und Bürgschaften ab dem Haushaltsjahr 2023
  7. Beschleunigung des Aufstellungsprozesses der Jahresabschlüsse.

 

Die Präsentation wird als Anlage beigefügt.

 

Herr Exner beantwortet im Verlauf seiner Präsentation eine Frage zu den gebildeten Rückstellungen für Versorgungsaufwendungen bzw. deren Auflösung.

 

Bevor über die Drucksache abgestimmt wird, stellt Herr Martens die Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung vor (siehe Tagesordnungspunkt 8).

 

 

Nach der erfolgten Behandlung des Tagesordnungspunktes 8 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung gibt der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung folgende

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Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 15.11.2023 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1).
  2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 15.11.2023 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 in der vorliegenden Fassung (Anlage 2).
  3. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschluss-arbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020 (Anlage 3) sowie des Haushaltsjahres 2021 (Anlage 4). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.
  4. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht (nicht öffentlich) des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 zur Kenntnis.
  5. Dem Oberbürgermeister, Herrn Mike Schubert, wird jeweils gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 und für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage