20.12.2023 - 5.7 Jahresabschlüsse 2020 und 2021 der Landeshaupts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, GB1 Finanzen, Investitionen und Controlling
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 20.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Schmidt erläutert anhand einer Präsentation die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 unter Berücksichtigung der Punkte „Rahmenbedingungen“, „Liquidität“, „Stabilisierung“ „Fazit“.
Der Ausschussvorsitzende stellt die DS 23/SVV/1239 zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 15.11.2023 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1).
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 15.11.2023 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 in der vorliegenden Fassung (Anlage 2).
- Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschluss-arbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020 (Anlage 3) sowie des Haushaltsjahres 2021 (Anlage 4). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.
- Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht (nicht öffentlich) des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 zur Kenntnis.
- Dem Oberbürgermeister, Herrn Mike Schubert, wird jeweils gemäß der Empfehlung des
Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 und für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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