20.12.2023 - 5.7 Jahresabschlüsse 2020 und 2021 der Landeshaupts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Schmidt erläutert anhand einer Präsentation die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 unter Berücksichtigung der Punkte „Rahmenbedingungen“, „Liquidität“, „Stabilisierung“ „Fazit“.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die DS 23/SVV/1239 zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 15.11.2023 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1).
  2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 15.11.2023 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 in der vorliegenden Fassung (Anlage 2).
  3. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschluss-arbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020 (Anlage 3) sowie des Haushaltsjahres 2021 (Anlage 4). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.
  4. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht (nicht öffentlich) des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 zur Kenntnis.
  5. Dem Oberbürgermeister, Herrn Mike Schubert, wird jeweils gemäß der Empfehlung des

Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 und für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen