21.12.2023 - 8.1.1 Abstimmung und Überarbeitung der Planungen für ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Frau Knier bringt den Antrag ein und begründet die Dringlichkeit.

 

Änderungsantrag

Herr Krause bringt folgende Änderung und Ergänzung im 1. Absatz ein:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, aufgrund der aktuellen Entwicklung, hier die grundlegende städtebauliche Neuordnung durch den geplanten Entfall des Feuerwehrstandortes im Geltungsbereich des Bebauungsplans (B-Plan) 164, die Straßenbaumaßnahme Kuhfortdamm nach Fertigstellung der Teilbaumaßnahme „Gehweg bis Kuhfortdamm 2“ zunächst zu stoppen aufzuschieben. In der Ausführungsplanung ist dringend die medientechnische Erschließung der angrenzenden Siedlungsbereiche sowie des Sportplatzes und der Ergänzungsflächen in die Bauausführung zu implementieren, nach Ergänzung und Abstimmung sind hilfsweise ggf. entsprechende Leerverrohrungen vorzunehmen.

 

Darüber hinaus verständigen sich die Ortsbeiratsmitglieder über folgende Streichung im letzten Absatz der Begründung:

.

.

.

Der Ortsbeirat spricht sich ausdrücklich dafür aus, zunächst den Ausbau des Gehweges bis Höhe Kuhfortdamm 2 fortzuführen, mit den Medienträgern schnellstmöglich Vereinbarungen zur Verlegung erforderlicher Medienleitungen zu treffen und die Ausbauplanung für den Kuhfortdamm, insbesondere im Hinblick auf die Erschließung des Sportgeländes, anzupassen.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderungen und Ergänzungen werden

 

einstimmig angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

Reduzieren

Der Ortsbeirat beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, aufgrund der aktuellen Entwicklung, hier die grundlegende städtebauliche Neuordnung durch den geplanten Entfall des Feuerwehrstandortes im Geltungsbereich des Bebauungsplans (B-Plan) 164, die Straßenbaumaßnahme Kuhfortdamm aufzuschieben.  In der Ausführungsplanung ist dringend die medientechnische Erschließung der angrenzenden Siedlungsbereiche sowie des Sportplatzes und der Ergänzungsflächen in die Bauausführung zu implementieren, nach Ergänzung und Abstimmung sind hilfsweise ggf. entsprechende Leerverrohrungen vorzunehmen.

 

  1. Zugleich wird darum gebeten, aufgrund der geplanten Änderungen im Geltungsbereich des B-Plan 164, hier Verlagerung der Hauptzufahrt und Ausweisung einer zentralen Stellplatzanlage, Zufahrten und Zuwegungen zum Sportgelände zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ggf. zu verschieben. Gleichsam sind – soweit nicht bereits erfolgt – im Hinblick auf die sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln umgehend Gespräche mit den Erschließungsträgern für Wasser, Abwasser und ggf. auch Glasfaser zu führen, um im Zuge des Fahrbahnaufbruchs erforderliche Vorleistungen für die Erneuerung / Herstellung von Hausanschlüssen zu erbringen.

 

  1. Weiterhin sollen die wöchentlich stattfindenden Bauberatungen entsprechend im Zuständigkeitsbereich jeweils angepasst werden, so dass eine enge Abstimmung aller Beteiligten möglich ist.
Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.