24.01.2024 - 7.27 Aufnahmekapazität an Gesamtschulen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt, dem Antrag mit folgender Änderung zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt sich beim Land dafür einzusetzen, dass die zu prüfen, inwieweit es Regelungen des Brandenburgischen Brandenburgisches Schulgesetzes erlauben, …

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Bildung und Sport empfohlene Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, sich beim Land dafür einzusetzen, dass die Regelungen des Brandenburgischen Schulgesetzes erlauben, von der Aufnahmebegrenzung von einem Drittel der Aufnahmekapazität für den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an Gesamtschulen gem. § 53 BbgSchulG abzuweichen, insbesondere hinsichtlich

  • dem Vorliegen besonderer Gründe gem. § 53 Abs. 3 Satz 3 BbgSchulG wie der kurzfristig kaum zu deckenden Übernachfrage nach dem Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in der Landeshauptstadt Potsdam,
  • der Durchführung einer Ausgleichkonferenz mit dem staatlichen Schulamt zur Regelung von Übernachfragen gem. § 53 Abs. 6 BbgSchulG.
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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=2005647&selfaction=print