24.01.2024 - 6.3 Entwicklungsmaßnahme Krampnitz: Fortschreibung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Neu Fahrland hat kein Votum abgegeben.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes sowie der Ortsbeirat Fahrland empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Stadtverordnete Menzel, Fraktion Freie FRAKTION, beantragt, gemäß § 23 Abs. 1 d) Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, den Aufstellungsbeschluss zum Entwicklungsbereich Krampnitz „Nachverdichtung der Klinkerhöfe“ zu vertagen, bis die in der Fortschreibung der Masterplanung – Bereich Klinkerhöfe – festgelegten städtebaulichen Kenndaten zur „Erschließung und Mobilität“ erfüllt sind.

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Vertagung der DS 23/SVV/1240 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Anschließend wird die Vorlage in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Fortschreibung der Masterplanung Krampnitz – Bereich Klinkerhöfe stellt die Konkretisierung der Entwicklungsziele der ehemals militärisch genutzten Liegenschaft dar, insbesondere als Grundlage für die zukünftigen Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung (gemäß Anlage 1).

 

  1. Davon ausgehend ist das 1. Änderungsverfahren der Bebauungspläne Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Süd“, Teilbereich Allgemeine Wohngebiete WA 2 und WA 3, und Nr. 141-4 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Ost“, Teilbereich Allgemeines Wohngebiet WA 2 und Urbanes Gebiet MU 3, nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB vorzubereiten (gemäß Anlagen 2 und 3).

 

  1. Die Änderungsbereiche in den Bebauungsplänen Nr. 141-1 und Nr. 141-4 sollen aufgrund des sachlichen und räumlichen Zusammenhangs in dem neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 141-11 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Mitte“ zusammengefasst werden (gemäß Anlage 4).
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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage