17.01.2024 - 5.7 Information vor Strukturveränderungen

Beschluss:
vertagt
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Herr Dr. Scharfenberg bringt den Antrag ein. Anschließend wird die Frage diskutiert, inwieweit das Anliegen mit dem § 54 Abs. 2 BbgKVerf und die Pflicht des Hauptverwaltungsbeamten über wichtige Angelegenheiten zu informieren, gedeckt ist und welche konkreten Angelegenheiten sich die Antragsteller darunter vorstellen.

 

Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, den Antrag zurückzustellen und das Anliegen klarer zu fassen und einen entsprechenden Formulierungsvorschlag vorzulegen, erhebt sich kein Widerspruch.

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Anlagen zur Vorlage