24.01.2024 - 8.2 Fossilfrei im Strom- und Wärmesektor bis spätes...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Eingangs nehmen Frau Anne Herrmann, Potsdam Zero und Herr Perry Rudolph, Tschüss Erdgas, das Rederecht wahr.

 

Anschließend wird der Antrag namens der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE aNDERE vom Stadtverordneten Walter eingebracht.

 

Darauffolgend bringt die Stadtverordnete Reimers namens der Fraktionen SPD und Die Linke den Ergänzungsantrag vom 23.01.2024, DS-Nr. 23/SVV/1392-1 (siehe TOP 8.2.1), ein.

 

Entsprechend den beschlossenen Änderungen in der Tagesordnung wird dieser Antrag gemeinsam mit der DS 24/SVV/0013 (siehe TOP 8.32) behandelt.

 

Abschließend wird der Antrag mit den aufgenommenen Änderungen/Ergänzungen der DS-Nr. 23/SVV/1392-1 zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) in ihren Bemühungen zu unterstützen, die Strom- und Wärmeerzeugung der EWP auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam bis 2035 sozial verträglich fossilfrei zu gestalten.

 

Investitionen in den Aus- und Aufbau der erneuerbaren Energien als Herzstück einer bezahlbaren, sicheren und umweltverträglichen Energieversorgung in Potsdam sind zügig und konsequent umzusetzen. Priorität hat dabei die Nutzung der vielseitigen geothermischen Potentiale Potsdams, allen voran die tiefe Geothermie.

 

Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, darzulegen, wie die Erfüllung dieser Aufgaben im dargelegten Zeitraum durch notwendige flankierende Maßnahmen im Verantwortungsbereich der Verwaltung untersetzt werden sollen und welche Stadtverordnetenbeschlüsse zu Personalstellen und Finanzmitteln in den kommenden Haushalten erforderlich sind.

 

In diesem Zusammenhang wird der Oberbürgermeister auch gebeten zu prüfen, ob und wie unter den gegenwärtig veränderten Bedingungen die gemäß Drucksache 21/SVV/0630 geltenden Standards der Wärmedämmung bei kommunalen Bauvorhaben einschließlich Wohnungsbau zugunsten der Priorisierung des Zieles der Fossilfreiheit und zur Vermeidung von Doppelinvestitionen an die Standards des gesetzlichen Mindestniveaus (GEG) angepasst werden können.

 

Investitionsentscheidungen und Umsetzung von Maßnahmen sollen unabhängig vom Abschluss der Energieleitplanung im Jahr 2026 so bald wie möglich sukzessive erfolgen.

 

Über den Umsetzungsstand sind der Hauptausschuss und der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität (KUM) vierteljährlich und die Stadtverordnetenversammlung sowie die Potsdamer Öffentlichkeit mindestens einmal im Jahr zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage