24.01.2024 - 12 Dialogprozess zum Modellversuch Dortustraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion SPD, Fraktion Die Linke
- Datum:
- Mi., 24.01.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Entsprechend den beschlossenen Änderungen in der Tagesordnung wird dieser Dringlichkeitsantrag gemeinsam mit der DS 24/SVV/0071 behandelt.
Der Dringlichkeitsantrag wird namens der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, und Die Linke vom Stadtverordneten Dr. Zöller eingebracht.
Darauffolgend bringt der Stadtverordnete Finken namens der Fraktion CDU den Ergänzungsantrag vom 24.01.2024, DS-Nr. 24/SVV/0088-1 (siehe TOP 12.1), ein, der in den Prozess mit einbezogen werden soll.
Abstimmung:
Der o.g. Ergänzungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird der so ergänzte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister trägt Sorge dafür, dass der für das Frühjahr 2024 geplanten Neuaufteilung des Straßenraums in der Dortustraße ein dicht getakteter und verbindlich terminierter Dialog mit den Anwohnenden und den Gewerbetreibenden vorangestellt wird. Damit soll den unlängst artikulierten Bedenken im Rahmen von Informationsveranstaltungen Rechnung getragen werden.
Ziel des Dialogprozesses ist die Erarbeitung individueller Lösungen für folgende Probleme:
- Regelung des Lieferverkehrs für Händlern und Händlerinnen, insbesondere Berücksichtigung des Lieferservices von Restaurants,
- Unterstützung der Gastronominnen und Gastronomen durch die Stadt bei Umbaumaßnahmen, z.B. bei der Versetzung von Schirmhülsen, Errichtung von Podesten etc.,
- Vermeidung von Nutzungskonflikten, insbesondere bei Einrichtungen mit Publikumsverkehr, z.B. bei Ärzten, Physiotherapeuten etc.,
- Erläuterung der Regeln in einer verkehrsberuhigten Zone durch zusätzliche Hinweisschilder.
Nach Beginn der Umgestaltung ist in einem Rhythmus von 3 Monaten die Wirksamkeit der Maßnahmen im Dialog mit den Beteiligten zu evaluieren und ggf. nachzusteuern. Die Einhaltung der neuen Bestimmungen ist durch das Ordnungsamt regelmäßig zu kontrollieren.
Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt,
- zeitnah Gespräche mit den Eigentümern des Parkhauses in der Hegelallee (Karstadt Parkhaus) mit dem Ziel des Erwerbs der Immobilie ggf. auch im Sinne einer Standortsicherung des Kaufhauses zu führen,
- zu prüfen, ob und wie das Parkhaus in das Innstadtparkkonzept sowie dem Parkkonzept für den Verwaltungscampus integriert und
- ob ggf. durch eine Erweiterung/Aufstockung des Parkhauses die Parkplatzsituation in der Innenstadt im Sinne der Händler, Gewerbetreibenden, Anwohner und Verkehrsberuhigung langfristig gesichert werden kann.
- Zu prüfen, wie die Finanzierung durch den KIS im Rahmen der Campussanierung, durch andere Finanzierungsmodelle und/oder Fördermittel gesichert werden und
- wie ein Betreiberkonzept aussehen kann.
Der Hauptausschuss ist erstmals nach dem ersten Gespräch und danach laufend kurz über den Verhandlungsstand zu informieren.