27.02.2024 - 4.4 Überarbeitung "Richtlinie zur Förderung der Ort...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Roggenbuck informiert über den Inhalt des Antrages; die anschließend zur Kenntnis genommen wird.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachzuwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf zu überarbeiten. Der Stadtverordnetensersammlung ist in der Sitzung im April 2024 die neue überarbeitete Richtlinie vorzustellen.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage