07.03.2024 - 8.5 Überarbeitung "Richtlinie zur Förderung der Ort...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Knier informiert über den Inhalt des Antrags. Es besteht kein Diskussionsbedarf. Frau Knier schlägt vor, die Drucksache mit folgendem Wortlaut zur Kenntnis zu nehmen; wogegen sich kein Widerspruch erhebt:

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachzuwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf zu überarbeiten. Der Stadtverordnetenversammlung ist in der Sitzung im April 2024 die neue überarbeitete Richtlinie vorzustellen.

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Anlagen zur Vorlage