07.03.2024 - 8.3 Aufhebung der Satzung über das besondere Vorkau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Frau Knier informiert über den Inhalt der Vorlage. Anschließend übergibt Frau Knier erneut das Wort an Frau Waberski, die Leiterin des Bereiches Stadtraum Süd-West, welche anschließend weiter über die Inhalte der Vorlage informiert und den Anlass für den Antrag erörtert.

 

Es besteht Diskussionsbedarf.

Im Ergebnis der Diskussion formuliert der Ortsbeirat die Maßgabe zur Prüfung der Rechtsgrundlage.

 

Frau Knier stellt die Vorlage mit der Maßgabe zur Abstimmung.

 

Reduzieren

Der Ortsbeirat Golm empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuchs für Grundstücke im östlichen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ wird aufgehoben (Drucksache 19/SVV/0626).

 

  1. Die beiliegende Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 des Baugesetzbuchs für Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans Nr. 178 „Bahnhofsumfeld Golm“ wird beschlossen (siehe Anlage 3).

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage