12.02.2024 - 5.3 Überarbeitung "Richtlinie zur Förderung der Ort...

Beschluss:
vertagt
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Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachzuwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf zu überarbeiten. Der Stadtverordnetensersammlung ist in der Sitzung im April 2024 die neue überarbeitete Richtlinie vorzustellen.

 

 

Der Ortsvorsteher bringt den Antrag ein.

Mögliche Änderungen könnten aus seiner Sicht die Einreichfristen für Zuwendungsanträge sein; auch der Umgang mit bereits begonnenen Maßnahmen sollte lockerer gehandhabt werden und nicht mehr Teil der Richtlinie sein.

 

Er schlägt vor, den Antrag bis zur Sitzung am 18.03.2024 zurückzustellen und bis dahin weitere Punkte zur Änderung der Richtlinie zusammenzutragen.

 

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch; der Antrag wird zurückgestellt.

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Anlagen zur Vorlage