15.02.2024 - 4.6 Blumenampeln an Laternenmasten

Beschluss:
abgelehnt
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Eine Einbringung wird nicht gewünscht.

 

 

Herr Menzel verweist auf die warmen Sommermonate und fragt nach den entstehenden Kosten, beispielsweise für die Bewässerung.

 

 

Frau Kolesnyk (Bereich Umwelt und Natur) bestätigt, dass Blumenampeln sehr pflegeintensiv sind und einen äußerst geringen Effekt zur Abkühlung bringen. Von daher empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen. Auf Nachfrage ergänzt Frau Kolesnyk, dass auch bei privaten Initiativen diverse Beteiligungen, wie Straßenbaulastträger, Stadtbeleuchtung etc. notwendig wären sowie Berücksichtigung des Denkmalschutzes erfolgen müsse.

 

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit zur Attraktivierung der Innenstadt, aber auch an anderen besonderen öffentlichen oder frequentierten Orten in der Stadt Blumenampeln z.B. an Laternenmasten angebracht werden können.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

0

Ablehnung:

7

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=2007218&selfaction=print