22.02.2024 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 173 „Freiflächensolaranlagen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung
- Gremium:
- Ortsbeirat Satzkorn
- Datum:
- Do., 22.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- vertagt
Herr Spira eröffnet den Tagesordnungspunkt und begrüßt die anwesenden Gäste: Herr Wolfram (Stadtplanung), Frau Husen (EnBW), Frau Angelow (Planerin Stadtraum Nord) und Frau Kunert (Bereichsleiterin Stadtraum Nord). Herr Spira leitet in das Thema ein. Auf die wichtigsten Punkte im B-Plan Entwurf soll eingegangen werden. Herr Wolfram stellt Ziele, Geltungsbereich und Historie des Entwurfs des B-Plans und die geplanten Änderungen im Flächennutzungsplan in einer Präsentation vor. Er geht dabei u.a. auf die kürzlich beschlossene Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Brandenburg (SolarEURO) ein.
Eingereicht wurden: 23 Stellungnahmen von BürgerInnen, 12 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (TÖB).
Zum Zeitplan des Antrags wird mitgeteilt: Der Umweltausschuss plant eine 2. Lesung.
Nach der Präsentation kommt es zu einer engagierten teils kontroversen Diskussion und vielen Nachfragen.
Einige wichtige Aussagen:
Aus der Verwaltung kommt der Vorschlag: Wie die Sonderabgabe (SolarEURO) verwendet werden soll, soll in Abstimmung mit den Ortsvorstehenden diskutiert werden. Ein Beschluss dazu soll 2025 erfolgen.
Herr Wolfram erklärt, dass die Angaben zur Bodengüte im Entwurf und in der Abwägung fehlerhaft dargestellt wurden. Die Bodenzahl ist tatsächlich höher. Für Brandenburger Verhältnisse handelt es sich um Ackerboden von hoher Qualität. Es gibt bisher keine gesetzliche Regelung, ab welcher Bodenzahl der Ackerboden nicht bebaut werden soll. Im Rahmen des Entwurfs des Regionalplans wird das Thema aktuell diskutiert.
"Es ist das Ziel der Landeshauptstadt Freiflächensolaranlagen zu entwickeln. Im Klimaschutzkonzept wurde unter anderem eine Zielvorgabe der Energieerzeugung durch Freiflächensolaranlagen bis zum Jahr 2050 in Höhe von 300.000 MWh/Jahr formuliert. Davon sollen rund 140.000 MWh/Jahr durch Freiflächensolaranlagen erzeugt werden und rund 160.000 MWh/Jahr durch Solaranlagen auf oder an Gebäuden. Bei der gegenwärtigen durchschnittlichen Leistung moderner Solarmodule von ca. 865 MWh/a pro Hektar werden insgesamt ca. 162 Hektar Fläche für die Aufstellung von PV-Modulen benötigt. In diesem Bebauungsplan werden rund 78 ha als Sondergebiet festgesetzt, damit werden ca. 47 % des städtischen Zieles gesichert." (Zitat aus Anlage 3A, Seite 7)
In Bezug auf angrenzende Planungen (z.B. Friedrichspark/ Autobahn-Raststätte) teilte Herr Wolfram mit: „Das Thema Vorbelastung ist aus unserer Sicht kein Thema.“ Die Rahmenplanung für Satzkorn solle im Jahr 2027 gemacht werden. Er vermutet, dass das aus der Sicht des Ortsbeirats wahrscheinlich viel zu spät ist.
Die gemeinsame Landesplanung hat mehrere Stellungnahmen abgegeben. In der letzten Version wäre der Freiraumverbund kein Problem mehr gewesen.
Im FNP-Entwurf wurde die Baugrenze geändert (der 200-Meter-Streifen zwischen Dorf und Anlage wurde herausgenommen). Der Geltungsbereich bliebe aber erhalten.
Auf Wunsch eines TÖB wurde die HQ-100 Linie wurde eingezeichnet (Hochwasserschutz).
Die Mulden in die die Hecken um den Solarpark gepflanzt werden sollen, sind als Retentionsflächen für Regenwasser gedacht, aber nicht für Hochwasser!
Der Ortsbeirat macht deutlich, wie wichtig ihm die Vorschläge aus dem Satzkorner Dorfdialog sind, die in die Stellungnahme des Ortsbeirats Satzkorn eingeflossen waren. Dabei geht es vor allem um die Einbindung der Anlage in die Landschaft mittels Eingrünung, der Anlage von Wegen und des gestalteten Übergangs zu den Siedlungsstrukturen durch eine Streuobstwiese. Diese Vorschläge wurden bisher nur unzureichend aufgenommen.
Steffen Pfrogner (Sachkundiger Einwohner im Bauausschuss für DIE aNDERE) macht sich in einem Statement stark für den demokratischen Prozess und verteidigt die Argumente des Ortsbeirats: Letztlich entschieden die Stadtverordneten über den Bebauungsplan, nicht die Verwaltung. Der Flächeneigentümer, der Betreiber und die Stadtverwaltung haben ein wirtschaftliches Interesse an dem Projekt. Die Kommunalvertretung hat ein anderes, bürgerschaftliches Interesse. Es ist geht hier um einen Abwägungsprozess. Der große wirtschaftliche Erfolg des Projekts muss auch einen Effekt für die lokale Bevölkerung haben.
Eine Streuobstwiese ließe sich sehr wohl im B-Plan festsetzen. Es geht um das Landschafts- und Ortsbild. Der Siedlungsentwicklung würde eine Chance gegeben.
Herr Wolfram bestätigt, dass man im Rahmen des städtebaulichen Vertrags das alles regeln kann.
Der Rückbau der Anlage soll nach 30 Jahren erfolgen. Die Rückabwicklung des Baurechts müsste nach ca. 25 Jahren geplant werden.
Herr Wolfram schlägt vor, der OBR solle ein Votum fassen mit den Empfehlungen, die er für wichtig hält. Ein Wegerecht müsste einräumt werden.
Herr Spira stellt einen Antrag auf eine 2. Lesung und damit auf Vertagung für die kommende Sitzung des Ortsbeirates im März.
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