06.03.2024 - 5.3 Jahresabschlüsse 2020 und 2021 der Landeshaupts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Rechnungsprüfungsausschuss, der Ausschuss für Finanzen und der Hauptausschuss empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 15.11.2023 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1).
  2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 15.11.2023 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 in der vorliegenden Fassung (Anlage 2).
  3. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020 (Anlage 3) sowie des Haushaltsjahres 2021 (Anlage 4). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.
  4. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht (nicht öffentlich) des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 zur Kenntnis.
  5. Dem Oberbürgermeister, Herrn Mike Schubert, wird jeweils gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 und für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und zahlreichen Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage