06.03.2024 - 2.10 Umfeld der „Damaschke-Bank“

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Frage wird vom Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herrn Rubelt, beantwortet.

 

Der Vorsitzende, Herr Heuer, stellt gemäß § 13 Abs. 2, S. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung nach der Beantwortung der Frage 2.10 das Ende der Fragestunde fest.

 

Gemäß § 15 Nr. 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung sind die nicht erledigten Anfragen zu den Tagesordnungspunkten 2.4, 2.11, 2.13 bis 2.24 durch den Oberbürgermeister binnen einer Woche in Textform zu beantworten.

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