07.05.2024 - 4.9 Städtebaulicher Wettbewerb für die Gestaltung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Zusätze:
- Fraktion CDU (Wiedervorlage)
- Datum:
- Di., 07.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) verweist auf die neue Fassung des Antrages 24/SVV/0301-01 und schlägt nochmals zwei Änderungen vor:
“Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld die Durchführung eines städtebaulichen/gestalterischen Wettbewerbs im Bornstedter Feld für die Fläche zwischen dem Gebäude der Biosphäre und dem Betriebshof des Volksparks. Auf dieser Fläche sind als Zentrum des Entwicklungsbereichs Bornstedter Feld:
- ein Stadtplatz,
- Gebäude für Stadtteilfunktionen, soweit sie nicht in dem Gebäude der Biosphäre untergebracht werden,
- in den Erdgeschossen ggf. vorgesehener Bebauung Bereiche für unterschiedliche Gewerbe und aufenthaltsfördernde Funktionen,
- ein repräsentativer Eingangsbereich für den Volkspark und das Biosphärengebäude sowie
- Grillplätze auf der im angrenzenden B-Plan dafür vorgesehene Fläche vorzusehen.
Der Wettbewerb ist zeitlich und inhaltlich ist zusammen mit der Nachnutzung der Biosphäre zu koordinieren.“
Herr Eichert übernimmt namens der antragstellenden Fraktion die v.g. Änderungen:
Der Vorsitzende stellt die neue Fassung des Antrages zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die neue Fassung wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld die Durchführung eines städtebaulichen/gestalterischen Wettbewerbs im Bornstedter Feld für die Fläche zwischen dem Gebäude der Biosphäre und dem Betriebshof des Volksparks. Auf dieser Fläche sind als Zentrum des Entwicklungsbereichs Bornstedter Feld:
- ein Stadtplatz,
- Gebäude für Stadtteilfunktionen, soweit sie nicht in dem Gebäude der Biosphäre untergebracht werden,
- in den Erdgeschossen ggf. vorgesehener Bebauung Bereiche für unterschiedliche Gewerbe und aufenthaltsfördernde Funktionen,
- ein repräsentativer Eingangsbereich für den Volkspark und das Biosphärengebäude sowie
- Grillplätze auf der im angrenzenden B-Plan dafür vorgesehene Fläche vorzusehen.
Der Wettbewerb ist zeitlich und inhaltlich zusammen mit der Nachnutzung der Biosphäre zu koordinieren.