06.03.2024 - 7.13 Neufestsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.13
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Mi., 06.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- abgelehnt
Entsprechend den beschlossenen Änderungen in der Tagesordnung wird dieser Antrag gemeinsam mit der DS 24/SVV/0218 behandelt.
Der Antrag wird namens der Fraktion CDU vom Stadtverordneten Eichert eingebracht sowie die Überweisung in die Ausschüsse für Finanzen und für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion beantragt.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Nach kontroverser Diskussion
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Blume, Fraktion DIE aNDERE, beantragt den Schluss der Debatte.
Nachdem alle Fraktionen die Gelegenheit hatten, sich zum Beratungsgegenstand zu äußern:
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird der Antrag in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuerbescheide ab 2025 vorzulegen. Die Hebesätze sollen dabei so festgelegt werden, dass das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer in 2025 dem Aufkommen aus 2019 entspricht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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146 kB
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