09.04.2024 - 4.1 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam übera...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Herr Eichert bringt namens der antragstellenden Fraktion folgende neue Fassung ein, welche mit der Verwaltung abgestimmt ist:

 

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, darzustellen,

  1.     welche rechtlichen Änderungen die aktuell gültigen Werbesatzungen betreffen und
  2.     welche Möglichkeiten es aus Sicht der Verwaltung unter Berücksichtigung der Rechtshierarchie gibt, moderne Werbesatzungen zugeschnitten auf die einzelnen Stadtteile zu entwickeln, ggf. auch in Verbindung mit anderen Instrumenten.
  3.     In der Darstellung soll auch eine Abschätzung zum Aufwand möglicher Veränderungen und ein Vorschlag zu einem Beteiligungsverfahren erfolgen.
  4. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums ist im dritten Quartal 2024 das Ergebnis der Prüfung vorzustellen.“

 

 

Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) macht aufmerksam, dass es nicht nur eine Werbesatzung in der LHP gebe, sondern mehrere und die hier vorgeschlagene neue Fassung umsetzbar wäre.

 

 

Herr Eichert bestätigt auf Nachfrage, dass das Thema Sondernutzung Straßenland auch Auslöser für diesen Antrag gewesen ist. Es ist Zeit die Werbesatzungen, einschließlich der Orientierung an solchen Problemfällen, zu überarbeiten.

 

 

Der Vorsitzende stellt die neue Fassung des Antrages zur Abstimmung.

 

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die neue Fassung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, darzustellen,

  1. welche rechtlichen Änderungen die aktuell gültigen Werbesatzungen betreffen und
  2.     welche Möglichkeiten es aus Sicht der Verwaltung unter Berücksichtigung der Rechtshierarchie gibt, moderne Werbesatzungen zugeschnitten auf die einzelnen Stadtteile zu entwickeln, ggf. auch in Verbindung mit anderen Instrumenten.
  3.     In der Darstellung soll auch eine Abschätzung zum Aufwand möglicher Veränderungen und ein Vorschlag zu einem Beteiligungsverfahren erfolgen.

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums ist im dritten Quartal 2024 das Ergebnis der Prüfung vorzustellen.“

Reduzieren

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage