20.03.2024 - 5.2 Blumenampeln an Laternenmasten

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Friedrich bringt seinen umformulierten / präzisierten Antrag ein. Dieser lautet wie folgt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zur Attraktivierung der Innenstadt, aber auch an anderen besonderen öffentlichen oder frequentierten Orten in der Stadt Blumenampeln z.B. an Laternenmasten angebracht werden können, vergleichbar zu den Realisierungen in den Städten Brandenburg/Havel oder auch Bernau.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zur Attraktivierung der Innenstadt, aber auch an anderen besonderen öffentlichen oder frequentierten Orten in der Stadt Blumenampeln z.B. an Laternenmasten angebracht werden können, vergleichbar zu den Realisierungen in den Städten Brandenburg/Havel oder auch Bernau.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage