25.03.2024 - 5.1 Überarbeitung "Richtlinie zur Förderung der Ort...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Gutschmidt informiert über den Inhalt des Antrags und bringt folgende neue Fassung ein:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachzuwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf zu veranlassen. Die überarbeitete Richtlinie ist der SVV spätestens zum Jahresende 2024 vorzustellen. Dies bietet den neuen Ortsbeiräten die Möglichkeit, bei der Überarbeitung der Richtlinie mitzuwirken, da sich die Auswirkungen der Überarbeitung auf ihre Wahlperiode erstrecken.

 

Der derzeit angehobene Auftragswert, wonach Leistungen nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bis zu einem geschätzten Auftragswert von 3.000 € netto ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens bis zum 31.12.2024 vergeben werden können (Direktauftrag), soll auch nach dem 31.12.2024 weiter fortgeführt werden.

 

Förderfähig sind bei der Antragsstellung bereits begonnene Maßnahmen wie z. B. die Beauftragung, Herstellung, Veröffentlichung in Form von Werbung, Flyern, Einladungen usw., insofern diese zur Bekanntmachung der später durchzuführenden Veranstaltung dienen, wenn der Antragsteller deren Kosten selbst trägt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachzuwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf zu überarbeiten. Der Stadtverordnetensersammlung ist in der Sitzung im April 2024 die neue überarbeitete Richtlinie vorzustellen

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderung wird

 

einstimmig angenommen.

 

Anschließend wird die neue Fassung des Beschlusstextes zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ortsbeirat Grube empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

die Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachzuwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf zu veranlassen. Die überarbeitete Richtlinie ist der SVV spätestens zum Jahresende 2024 vorzustellen. Dies bietet den neuen Ortsbeiräten die Möglichkeit, bei der Überarbeitung der Richtlinie mitzuwirken, da sich die Auswirkungen der Überarbeitung auf ihre Wahlperiode erstrecken.

 

Der derzeit angehobene Auftragswert, wonach Leistungen nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bis zu einem geschätzten Auftragswert von 3.000 € netto ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens bis zum 31.12.2024 vergeben werden können (Direktauftrag), soll auch nach dem 31.12.2024 weiter fortgeführt werden.

 

Förderfähig sind bei der Antragsstellung bereits begonnene Maßnahmen wie z. B. die Beauftragung, Herstellung, Veröffentlichung in Form von Werbung, Flyern, Einladungen usw., insofern diese zur Bekanntmachung der später durchzuführenden Veranstaltung dienen, wenn der Antragsteller deren Kosten selbst trägt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage