10.04.2024 - 8.23 Graffiti ist Kunst
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.23
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Mi., 10.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
24/SVV/0174 Graffiti ist Kunst
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Ordnung und Sicherheit empfiehlt, den Antrag mit folgenden Änderungen und einer Terminergänzung zuzustimmen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die folgenden Graffitis an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet dauerhaft zu sichern und dauerhaft gesichert werden können. Des Weiteren ist zu prüfen, welche in den Walk of Modern Art einzubeziehen einbezogen werden können:
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Der Stadtverordnetenversammlung ist im 4. Quartal 2024 zu berichten.
Der Ausschuss für Kultur empfiehlt, dem Antrag einschließlich der Änderungen des Ausschusses für Ordnung und Sicherheit zuzustimmen.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Ordnung und Sicherheit empfohlenen Änderungen werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die folgenden Graffitis an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet dauerhaft dauerhaft gesichert werden können. Des Weiteren ist zu prüfen, welche in den Walk of Modern Art einbezogen werden können:
- „DIAS – 71 ERS GANG“ an der Bahnbrücke über die Havel gegenüber der Freundschaftsinsel,
- „7 und 1“ als Gesamtkunstwerk an der Bahnbrücke an der Neustädter Havelbucht,
- das Kunstwerk an der Fassade des Wohnblocks Schilfhof 20 im Wohngebiet Am Schlaatz,
- die Fassade des Hauses Karl-Liebknecht-Straße 137 in Richtung der alten Post in Babelsberg,
- die Wand der Abfahrt der Nuthestraße nach Babelsberg gegenüber der Nutheschlange,
- Friedrich-Engels Straße 2 – Ein „Oi!“ aus dem Jahre 1999,
- Garagenkomplex Rosenstraße ein „Myth Phick“ aus dem Jahre 1995,
- Gutenbergstraße 51 „Squad“ aus dem Jahr 1997 sowie
- die Unterführung in der Wetzlarer Straße unter der Schnellstraße auf der Seite der Straßenbahnschienen. Hier ist unter anderem ein „Abis Denis Isak Baby“ von 1994 zu finden.
Falls sich die betroffenen Immobilien nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) befinden, wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich mit den Verfügungsberechtigten in Verbindung zu setzen und einen gemeinsam Plan zum Schutz der Graffitis zu entwickeln.
Der Stadtverordnetenversammlung ist im 4. Quartal 2024 zu berichten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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145,3 kB
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