24.04.2024 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 173 „Freiflächensolaranlagen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung
- Gremium:
- Ortsbeirat Fahrland
- Datum:
- Mi., 24.04.2024
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ortsbeirat Fahrland empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
- Die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 173 „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ wird zur Kenntnis genommen (gemäß Anlagen 3a und3b).
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 173 „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 4a, 4b und 5).
- Der Übersicht der Kernpunkte zu den städtebaulichen Verträgen wird zugestimmt. Die daraus zu entwickelnden städtebaulichen Verträge sind der Stadtverordnetenversammlung vor einer Entscheidung zur Planreife nach § 33 BauGB vorzulegen (siehe Anlage 6).
- Die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan (FNP)-Änderung „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ (26/21) wird zur Kenntnis genommen (gemäß Anlagen 7a und 7b).
- Das FNP-Änderungsverfahren „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ (26/21) (Aufstellungsbeschluss vom 25.08.2021 – DS 1/SVV/0476) wird unter der Bezeichnung „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ (27/21) fortgeführt.
- Der räumliche Geltungsbereich des FNP-Änderungsverfahren „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ (27/21) wird geändert (gemäß Anlage 8).
- Die Entwürfe der FNP-Änderung „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ (27/21) und der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen (siehe Anlage 9).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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