10.04.2024 - 9.37 Teilhabe betroffener Gemarkungen beim Ausbau de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung der Vorlage wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit den Ortsbeiräten einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die zu erwartenden Erträge aus Wind- und Solaranlagen anteilig auch dem ländlichen Raum zugutekommt, insbesondere den Ortsteilen, auf deren Gemarkung neue Anlagen geplant werden.

 

Dabei ist zwischen allgemeinen Einnahmen und Sonderabgaben zu unterscheiden.

 

Mit der Vorlage des Haushaltsentwurfes 2026 ist dafür ein Konzept vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage