27.03.2024 - 4.10.1 Bargeld statt Bezahlkarte

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Siehe Tagesordnungspunkt 4.10

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgemeister wird aufgefordert:

Im Falle einer Einführung einer debit-Karte für Asylbewerber in der Landeshauptstadt Potsdam folgende Mindeststandards zu berücksichtigen und sich in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände und des Landes dafür einzusetzen:

 

  1. Mit der Bezahlkarte sollen uneingeschränkt Zahlungen bei allen Händler- und Warengruppen erfolgen können. Es soll keinen Ausschluss bestimmter Händler- oder Warengruppen geben.

 

2.  Mit der Bezahlkarte sollen uneingeschränkt Online-Einkäufe getätigt werden können.

 

3.  Es darf keine regionale/geographische Nutzungseinschränkung der Bezahlkarte geben.

 

4.  Der mit der Bezahlkarte eingeräumte Barbetrag darf die soziokulturelle Seite des Existenzminimums nicht unterschreiten und damit in Ableitung des ASylBLG 204 Euro nicht unterschreiten. In begründeten Ausnahmefällen soll der gesamte Betrag in bar auszahlbar sein. 

 

5.  Jede volljährige Person in einer Bedarfsgemeinschaft erhält eine Bezahlkarte. 

 

6.  Die Bezahlkarte soll nicht auf Analogleistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG ausgeweitet werden.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=2009390&selfaction=print