15.05.2024 - 6.6 Städtebaulicher Wettbewerb für die Gestaltung d...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, dem Antrag einschließlich des Änderungs-/Ergänzungsantrag mit der DS-Nr. 22/SVV/0301-01 (siehe TOP 6.6.1) und einschließlich der Änderungen/Ergänzungen der Verwaltung wie folgt zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld die Durchführung eines städtebaulichen/gestalterischen Wettbewerbs im Bornstedter Feld für die Fläche zwischen dem Gebäude der Biosphäre und dem Betriebshof des Volksparks. Auf dieser Fläche sind als Zentrum des Entwicklungsbereichs Bornstedter Feld:

 

 ein Stadtplatz,

 Gebäude für Stadtteilfunktionen, soweit sie nicht in dem Gebäude der Biosphäre

            untergebracht werden,

 in den Erdgeschossen ggf. vorgesehener Bebauung Bereiche für unterschiedliche

Gewerbe

            und aufenthaltsfördernde Funktionen,

 ein repräsentativer Eingangsbereich für den Volkspark und das Biosphärengebäude

sowie

 Grillplätze auf der im angrenzenden B-Plan dafür vorgesehene Fläche vorzusehen.

 

Der Wettbewerb ist zeitlich und inhaltlich zusammen mit der Nachnutzung der Biosphäre zu koordinieren.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag in der geänderten Fassung aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Änderungen/Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung eines städtebaulichen/gestalterischen Wettbewerbs im Bornstedter Feld für die Fläche zwischen dem Gebäude der Biosphäre und dem Betriebshof des Volksparks. Auf dieser Fläche sind als Zentrum des Entwicklungsbereichs Bornstedter Feld:

 

  • ein Stadtplatz,
  • Gebäude für Stadtteilfunktionen, soweit sie nicht in dem Gebäude der Biosphäre             untergebracht werden,
  • in den Erdgeschossen ggf. vorgesehener Bebauung Bereiche für unterschiedliche Gewerbe und aufenthaltsfördernde Funktionen,
  • ein repräsentativer Eingangsbereich für den Volkspark und das Biosphärengebäude sowie
  • Grillplätze auf der im angrenzenden B-Plan dafür vorgesehene Fläche vorzusehen.

 

Der Wettbewerb ist zeitlich und inhaltlich zusammen mit der Nachnutzung der Biosphäre zu koordinieren.
 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.