15.05.2024 - 6.6 Städtebaulicher Wettbewerb für die Gestaltung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Mi., 15.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, dem Antrag einschließlich des Änderungs-/Ergänzungsantrag mit der DS-Nr. 22/SVV/0301-01 (siehe TOP 6.6.1) und einschließlich der Änderungen/Ergänzungen der Verwaltung wie folgt zuzustimmen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld die Durchführung eines städtebaulichen/gestalterischen Wettbewerbs im Bornstedter Feld für die Fläche zwischen dem Gebäude der Biosphäre und dem Betriebshof des Volksparks. Auf dieser Fläche sind als Zentrum des Entwicklungsbereichs Bornstedter Feld:
• ein Stadtplatz,
• Gebäude für Stadtteilfunktionen, soweit sie nicht in dem Gebäude der Biosphäre
untergebracht werden,
• in den Erdgeschossen ggf. vorgesehener Bebauung Bereiche für unterschiedliche
Gewerbe
und aufenthaltsfördernde Funktionen,
• ein repräsentativer Eingangsbereich für den Volkspark und das Biosphärengebäude
sowie
• Grillplätze auf der im angrenzenden B-Plan dafür vorgesehene Fläche vorzusehen.
Der Wettbewerb ist zeitlich und inhaltlich zusammen mit der Nachnutzung der Biosphäre zu koordinieren.
Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag in der geänderten Fassung aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes zuzustimmen.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Änderungen/Ergänzungen werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung eines städtebaulichen/gestalterischen Wettbewerbs im Bornstedter Feld für die Fläche zwischen dem Gebäude der Biosphäre und dem Betriebshof des Volksparks. Auf dieser Fläche sind als Zentrum des Entwicklungsbereichs Bornstedter Feld:
- ein Stadtplatz,
- Gebäude für Stadtteilfunktionen, soweit sie nicht in dem Gebäude der Biosphäre untergebracht werden,
- in den Erdgeschossen ggf. vorgesehener Bebauung Bereiche für unterschiedliche Gewerbe und aufenthaltsfördernde Funktionen,
- ein repräsentativer Eingangsbereich für den Volkspark und das Biosphärengebäude sowie
- Grillplätze auf der im angrenzenden B-Plan dafür vorgesehene Fläche vorzusehen.
Der Wettbewerb ist zeitlich und inhaltlich zusammen mit der Nachnutzung der Biosphäre zu koordinieren.