07.05.2024 - 4.7 Aufhebung der Satzung über das besondere Vorkau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Siehe TOP 4.5

 

 

Der Vorsitzende stellt die geänderte Vorlage 24/SVV/0026 zur Abstimmung.

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuchs für Grundstücke im östlichen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ wird aufgehoben (Drucksache 19/SVV/0626).

 

  1. Die beiliegende Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 des Baugesetzbuchs für Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans Nr. 178 „Bahnhofsumfeld Golm“ wird beschlossen (siehe Anlage 3).

 

Einschließlich folgender Änderungen:

 

im Satzungstext (Anlage 3 - Anpassung des aktuellen Standes des BauGB sowie der Flurstücksnummern in § 2), in der Anlage zur Satzung (Karte mit Geltungsbereich) sowie eine redaktionelle Änderung des Vorlagen Titels: B-Plan Nr. 178 „Mitte Bahnhofsumfeld Golm“

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage