25.04.2024 - 4.4 Verordnung über die Erhebung von Gebühren für B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur
- Datum:
- Do., 25.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- vertagt
Herr Niehoff (Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur) bringt die Vorlage ein und erinnert, dass die Verwaltung mit dieser Vorlage dem Stadtverordnetenbeschluss 23/SVV/0518 von Januar 2024 gefolgt ist. Darin wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die Bewohnerparkausweisgebührenordnung dergestalt zu überarbeiten, dass die jährliche Gebhr für einen Bewohnerparkausweis auf mindestens 120 € festgelegt wird, um zumindest die Bewirtschaftungskosten eines Stellplatzes in den Gebühren abzubilden. Herr Niehoff geht näher auf die der Vorlage zugrunde liegenden Kostenberechnungen ein und bittet um Zustimmung zur Vorlage.
Herr Finken äußert Vorbehalte, da die Vorlage im Finanzausschuss zurückgestellt worden ist und stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung:
Herr Dr. Zöller spricht gegen den GO-Antrag. Im Finanzausschuss habe man eine soziale Staffelung diskutiert. Diese sei jedoch nicht rechtsfest (Bsp. Freiburger Urteil).
Herr Berlin spricht für den Antrag und wirbt dafür, die soziale Staffelung zu präsentieren.
Abstimmung des GO-Antrages auf Zurückstellung: 4/3/0
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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99,9 kB
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282,2 kB
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