23.04.2024 - 4.3 Bebauungsplan Nr. 181 „Erneuerbare Energien Uet...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Kunert (Bereich Stadtraum Nord) bringt die Vorlage ein und gibt einen Überblick über die bisherige Gremienbefassung. Die Präsentation wird im Ratsinformationssystem als Anlage zum TOP eingestellt. Der Ortsbeirat Uetz-Paaren hat der Vorlage mit der Erweiterung auf Uetz-Paaren zugestimmt.

 

 

Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) übernimmt für die Verwaltung die Änderung aus dem Ortsbeirat.

 

 

Der Vorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Bebauungsplan Nr. 181 „Erneuerbare Energien Uetz“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2).

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt. Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
  2. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für den Fachbereich Stadtplanung vom 24.01.2024 (DS 23/SVV/1049) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen