25.04.2024 - 4.11 Soziale Solarstadt Potsdam – Solares Bauen in d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Adler bringt namens der  SPD-Fraktion folgenden Änderungsantrag ein.

 

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, „Solares Bauen“ in die städtische Planung zu implementieren.

 

Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

  • bei der zukünftigen Entwicklung von städtebaulichen Konzepten, Bauleitplänen, Master-Plänen, Bebauungsplänen und vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ist „Solares Bauen“ einzubeziehen.

 

  • die Einrichtung von dezentralen Wärmespeichern von solarthermischen Anlagen sollen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt werden.

 

Hierüber ist der Stadtverordnetenversammlung jährlich zu berichten.“

 

 

Herr Rubelt geht auf Rückfragen ein und macht deutlich am Beispiel Krampnitz deutlich, dass die im Antrag genannten Themen bereits jetzt schon in das Bebauungsplanverfahren einbezogen werden. Er empfiehlt jedoch, die jährliche Berichterstattung im Rahmen der jährlichen Berichterstattung der Koordinierungsstelle Klimaschutz vorzunehmen.

 

 

Herr Adler und Herr Berlin (mitantragstellende Fraktion) übernehmen diesen Vorschlag.

 

 

Der Vorsitzende stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis: 6/0/0

 

 

Der Vorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt,

  • ein umfassendes Konzept zu erstellen und spätestens bis zum 31.12.2024 der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, welches es ermöglicht, „Solares Bauen“ (Definition s. Begründung) in die städtische Planung zu implementieren.

Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • bei der zukünftigen Entwicklung und Vorlage von städtebaulichen Konzepten, Bauleitplänen, Master-Plänen, Bebauungsplänen und vorhabenbezogenen Bebauungsplänen diese grundsätzlich im Vorfeld einer Prüfung hinsichtlich der Berücksichtigung der Kriterien des „Solaren Bauens“ zu unterziehen und darüber der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig Bericht zu erstatten.
  • Solarthermie auf Dächern, Fassaden und anderen geeigneten Gebäudeteilen zu fördern sowie planerische Vorsorge für die Einrichtung von dezentralen Speichern zu treffen und diese im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung für – kommunale – Fern- oder Nahwärmenetze nutzbar zu machen;
  • Gegenüber Land und Bund die Notwendigkeit von vereinfachten Genehmigungsverfahren hinsichtlich „Solaren Bauens“ deutlich zu machen;
  • sich im Rahmen des „Arbeitskreises Stadtspuren“ für einen Schwerpunkt „Solares Bauen“/ „Solararchitektur“/ „Solar Wärmeplanung bzw. Solare Wärmespeicher“ und gemeinsame Aktivitäten der städtischen Akteure einzusetzen.

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, „Solares Bauen“ in die städtische Planung zu implementieren.

 

Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

  • bei der zukünftigen Entwicklung von städtebaulichen Konzepten, Bauleitplänen, Master-Plänen, Bebauungsplänen und vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ist „Solares Bauen“ einzubeziehen.

 

  • die Einrichtung von dezentralen Wärmespeichern von solarthermischen Anlagen sollen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt werden.

 

Hierüber ist der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der jährlichen Berichterstattung durch die Koordinierungsstelle Klimaschutz  jährlich zu berichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage