23.04.2024 - 4.6 Programm für barrierefreies Wohnen durch Nachrü...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Jäkel bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) nimmt stellvertretend für Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration (GB 3) für die Verwaltung Stellung und führt aus, dass es bereits eine Landesförderung dafür gebe, wie in der Stellungnahme der Verwaltung dargelegt. Insofern wird verwaltungsseitig empfohlen, den Antrag abzulehnen.

 

 

In der sich anschließenden Diskussion wird auf eine mögliche Erhöhung der Kosten für die Mieter aufmerksam gemacht. Die Nachfrage nach konkreten Zahlen zu Mietentwicklung und Nebenkosten kann durch Herrn Wolfram nicht beantwortet werden und sei zudem abhängig davon, wie viele Wohnungen durch einen Fahrstuhl erreicht werden.

 

 

Herr Jäkel macht für die antragstellende Fraktion aufmerksam, dass es sich um eine verstärkte Förderung handelt und um Abstimmung gebeten wird.

 

 

Frau Böhme äußert, dass vor allem auch die soziale Begleitung bei der Beantragung wichtig wäre.

 

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich beim Bund und beim Land für eine verstärkte Förderung der Nachrüstung von Aufzügen in mehrgeschossigen Wohngebäuden einzusetzen. Ziel ist es dabei, insbesondere in den Wohngebieten des komplexen Wohnungsbaus den Anteil barrierefreier Wohnungen deutlich zu erhöhen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2024 über den Stand der Bemühungen zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

0

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

2

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.

 

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Anlagen zur Vorlage