30.04.2024 - 4.1 Interessenvertretungen der Stadtteilvertretung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Herr Jamerson (Fachbereich Stadtplanung) teilt mit, dass es bei der Formulierung des Antrages Herausforderungen gibt. Es gibt keine klaren Kriterien, was konkret unter moderner und angemessener Arbeitsausstattung zu verstehen ist. Entsprechende Räumlichkeiten, Internet und IT-Support werden bereits bereitgestellt. Hierfür entstehen der Verwaltung entsprechende Kosten. Die im Antragstext benannte Digitalstrategie der LHP hat keine inhaltlichen Bezüge zur Ausstattung von Interessenvertretungen. Die LHP wird jedoch weiterhin im Rahmen der Möglichkeiten die Vertretungen unterstützen. Stadtkontor und  PlanLabor sind bereits unterstützend aktiv. Für die Ausstattung weiterer Vertretungen sind aktuell keine Mittel im Haushalt geplant. Es wird daher seitens der Verwaltung empfohlen, den Antrag in der vorliegenden Fassung abzulehnen.

 

Frau Dr. Rünger fragt, für welche Aufgaben Stadtkontor unterstützend tätig wird. Herr Jamerson antwortet, dass Stadtkontor bei den Feldern Öffentlichkeitsarbeit und Quartiersmanagment untersützend tätig wird.

 

Herr Kärsten stellt dem Ausschuss zum Verständnis nochmal dar, wie die Organisation in Interessenvertretungen abläuft.

 

Frau Armbruster fragt hinsichtlich der Abgrenzung von Interessenvertretungen und Stadtteilvertretungen.

Herr Kärsten sagt, dass u.a. im Zuge des Konzeptes für demokratisch legitimierte Vertretungen der Stadtteile darüber nochmal gesprochen wird.

 

Herr Finken, Frau Armbruster und Herr Wietschel verständigen sich auf eine Änderung des Antragstextes.

Reduzieren

 

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister stellt unter Einbeziehung der WerkStadt für Beteiligung sicher, dass die im Zusammenhang mit der Interessenvertretung des Stadtteils Schlaatz, dieser technisch und organisatorisch so ausgestattet wird, dass die Bedarfe, die eine Arbeitsfähigkeit im Sinne einer modernen und angemessenen Arbeitsumgebung erfüllt ist.

 

Diese Ausstattung ist so zu gestalten, dass die Verwaltung eine entsprechende Grundausstattung nicht für diesen Einzelfall erst erarbeiten muss, sondern eine Verfügbarkeit ab dem Zeitpunkt der auch durch die Gründung weiterer Interessenvertretungen beschlossenen Arbeitsaufnahme möglich ist.

 

Die Verwaltung legt hier zudem den Maßstab der städtischen Digitalstrategie an.

 

Die Verwaltung berücksichtigt die durch Interessenvertretungen eigenverantwortlich festgestellten Bedarfe.

 

Die Verwaltung befähigt die Interessenvertretung unabhängig von der bevorstehenden Kommunalwahl, der Konstituierung der darauf folgenden Stadtverordnetenversammlung und der Sommerpause der Stadtverordnetenversammlung in diesem Jahr.

 

Reduzieren

Die Änderung der Vorlage wird einstimmig angenommen.

Die so geänderte Vorlage wird einstimmig angenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage