25.04.2024 - 6.1 Zukünftige Gestaltung der Fläche „Steubenplatz“

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Weiß stellt das Votum des Fachgremiums Erinnerungskultur zu der Frage, ob das Steuben-Denkmal in der Schloßstraße auf den Steubenplatz vor dem Brandenburger Landtag versetzt werden sollte, vor. Laut Herrn Weiß ist die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gegen eine Versetzung. Das Votum wird zur Kenntnis genommen.

 

Mehrere Ausschussmitglieder weisen darauf hin, dass sich die Frage zur Versetzung des Denkmals nicht aus dem Antrag, sondern aus der Begründung ergebe und dass sich das Thema durch Verwaltungshandeln erledigt habe.

 

Die Ausschussmitglieder beraten über die Form und die Notwendigkeit der Aufnahme des Votums im Beschlusstext.

 

Frau Dr. Zalfen erläutert, dass der Auftrag an das Fachgremium Erinnerungskultur vom Kulturausschuss und nicht vom Antrag hervorgekommen wäre. In diesem Zusammenhang schlägt sie vor, den GB4 (Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt) einzubeziehen und das Votum dem zuständigen Bereich zur Kenntnis zu geben.

 

Frau Hüneke schlägt vor, den letzten Absatz („Dazu sollen Voten des Beirats für Kunst im öffentlichen Raum und des Fachgremiums für Erinnerungskultur eingeholt werden.“) des Beschlusstextes zu streichen:

 

Der Änderungsantrag wird zur Abstimmung gestellt.

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.

 

Die Ausschussvorsitzende stellt die so geänderte Drucksache zur Abstimmung.

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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kultur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der OBM wird beauftragt, bei der Neugestaltung der Fläche „Steubenplatz“ am Alten Markt zu prüfen, wie hier umfangreiche Beschattung durch Bäume, Sitzmöglichkeiten und kühlendes Wasser installiert und gestalterisch umgesetzt werden können.

Dazu sollen Voten des Beirats für Kunst im öffentlichen Raum und des Fachbeirats für Erinnerungskultur eingeholt werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen