08.05.2024 - 5.9 Berichterstattung der Sportvereine...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Klicken Sie hier für Wortbeitrag von TOP Ö 5.9.Herr Sändig erläutert das Anliegen des Antrags und die von der Fraktion DIE aNDERE vorgelegte Fassung mit der DS 24/SVV/0373-02, die Grundlage der Diskussion und Abstimmung im Ausschuss für Kultur gewesen ist.

 

Der Ausschuss für Kultur hat diese Fassung mehrheitlich abgelehnt.

 

Anschließend bringt Herr Wollenberg die von der Fraktion Die Linke vorgelegte Fassung vom 07.05.2024 mit der DS 24/SVV/0373-03 ein.

Auf die Nachfrage von Herrn Heuer, worin der Unterschied zwischen beiden Fassungen besteht, führt Herr Sändig aus, dass seine Fraktion eine Auskunft von den Vereinen erwarte, die Fraktion Die Linke zwar eine grundsätzliche Aussage von den Vereinen verlange, ob sie Leistungen in der genannten Art vergeben haben, dann aber den genannten Personenkreis selbst in die Pflicht nimmt.

 

In der sich anschließenden Diskussion wird die Frage des Datenschutzes, der rechtlichen Zulässigkeit, der Sanktionierung und der Aufwand für die Vereine diskutiert. Herr Prof, Dr. Hafezi, Beigeordneter für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, spricht sich dafür aus, einen Prüfauftrag zu verabschieden, um alle Datenschutzbedenken und möglichen rechtlichen Regelungen prüfen zu lassen. Damit sei auch die Gelegenheit gegeben, die handelnden Akteure mit einzubeziehen.

Dem schließt sich der Oberbürgermeister an und schlägt vor, eine Stellungnahme von Transparency International einzuholen und sich bezüglich der Formulierungsfragen eine Empfehlung geben zu lassen. Er betont die Notwendigkeit einer grundsätzlichen und klaren Regelung.

Herr Wollenberg verweist darauf, dass genau aus diesen datenschutzrechtlichen Fragen heraus mit dem Vorschlag der Fraktion Die Linke die Annehmenden dazu verpflichtet werden zu informieren und damit ihre Daten selbst freigeben. Der Vorschlag sei eine verbindlichere Regelung als die bisherige freiwillige Unterschrift unter den Ehrenkodex.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion schlägt der Oberbürgermeister folgende Änderung des letzten Satzes der Fassung 24/SVV/0373-03 vor:

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im September 2024 in einer Mitteilungsvorlage über den Sachstand der Umsetzung zu unterrichten eine Beschlussvorlage zur Umsetzung vorzulegen.

 

Diese Änderung übernimmt Herr Wollenberg namens seiner Fraktion.

 

Für die Abstimmung stellt der Oberbürgermeister fest, dass die ursprüngliche Fassung der DS und die Fassung mit der DS 24/SVV/0373-01 obsolet sind.

 

Er stellt im Weiteren die Fassung mit der DS 24/SVV/0373-02 zur

 

Abstimmung:

Die DS 24/SVV/0373-02 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 2 Ja-Stimmen.

 

Anschließend wird die Fassung mit der DS 24/SVV/0373-03, einschließlich des geänderten letzten Satzes abgestimmt:

 

Abstimmung:

Die geänderte Fassung der DS 24/SVV/0373-03 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen und

einer Stimmenthaltung.

 

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Anlagen zur Vorlage