08.05.2024 - 4.9 Zeitnahe Bearbeitung von Ortsbeiratsbeschlüssen

Beschluss:
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Beschlussempfehlung:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, der sicherstellt, dass die Beschlüsse der Ortsbeiräte zeitnah umgesetzt werden bzw. aktuelle Sachstände als Verwaltungshandeln regelmäßig den Ortsbeiräten zugehen.