08.05.2024 - 5.1 Beteiligungsrichtlinie Ortsbeiräte

Beschluss:
erledigt
Reduzieren

Klicken Sie hier für Wortbeitrag von TOP Ö 5.1.Entsprechend der Feststellung unter dem Tagesordnungspunkt 4 wird auch dieser Tagesordnungspunkt mit der Empfehlung der Erledigung zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmung:

Die Feststellung der Erledigung des Tagesordnungspunkte 5.1 wird

 

einstimmig angenommen.

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur verfahrensmäßigen Umsetzung der einheitlichen und gleichmäßigen Handhabung der Anhörungs-und Beteiligungsrechte der Ortsbeiräte eine „Beteiligungsrichtlinie Ortsbeiräte“ zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung bis Ende des III. Quartales 2021 zur Entscheidung vorzulegen.

 

Im Rahmen der Erarbeitung der Richtlinie ist zu prüfen, in welchen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft die Ortsbeiräte künftig weitergehend beteiligt bzw. angehört werden. Die Ermessensspielräume des §46 Brandenburgischen Kommunalverfassung hinsichtlich möglicher Anhörungs-und Beteiligungsrechte sind im Sinne der Stärkung der Rolle der Ortsbeiräte vollumfänglich auszuschöpfen.

 

Die Ortsvorstehenden sind in die Erarbeitung der Richtlinie einzubeziehen.