07.05.2024 - 4.11 Einplanung Sondergebiet gem. § 11 BauNOV im B-P...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Dr. Niekisch bringt den Antrag ein. Da die Antwort aus dem Umweltministerium noch nicht vorliegt, wird der Antrag aufrecht erhalten und um Abstimmung gebeten.

 

 

Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) verweist auf die Beschlusslage aus dem Jahr 2019, welche die Sicherung der Nutzung Kinderbauernhof auf der anderen Seite der Straße auf einer städtischen Fläche und eine LSG-verträgliche Nutzung für die Fläche vorsieht. Insgesamt würde die Veränderung des Planungszieles zu einer weiteren Verlängerung des Verfahrens führen, inclusive einer Veränderung des Zustimmungsantrages an das Umweltministerium (MLUK). Herr Wolfram erinnert an die Diskussion im SBWL-Ausschuss im Dezember 2023. Dem Betreiber ist bereits vor mehreren Jahren die Möglichkeit zum Weiterbetrieb des Therapiehofes über die Verbindung mit einem Landwirtschaftsbetrieb als Lösung aufgezeigt worden. Bisher habe dieser jedoch keinen entsprechenden Antrag gestellt.

Der v.g. Zustimmungsantrag an das MLUK befindet sich dort in Prüfung und es wird vor der Sommerpause nicht mit einer Antwort gerechnet. Im Falle einer Änderung des Planungszieles würde sich das Bebauungsplanverfahren um ca. ½ Jahr verzögern.

 

 

Herr Menzel stellt den Geschäftsordnungsantrag, den TOP in nicht öffentlicher Sitzung weiter zu behandeln, um über erhaltene Informationen informieren zu können.

 

Der Vorsitzende stellt die Veränderung der TO (Behandlung des TOP 4.11 zunächst in nicht öffentlicher Sitzung und anschließender Herstellung der Öffentlichkeit) zur Abstimmung:

Herr Jäkel spricht dagegen.

Abstimmung des Antrages auf Veränderung der TO: 3/5/0 – hat damit keine Mehrheit gefunden und der TOP wird in öffentlicher Sitzung fortgesetzt.

 

 

Im Laufe der weiteren Diskussion bittet Herr Rubelt zu beachten, dass der Kinderbauernhof nicht mehr für diese Liegenschaft das Thema sei. Zum Therapiereiten könne man nur in nicht öffentlicher Sitzung informieren. Sei 2020 ist über den Bebauuungsplan gesprochen worden und es wurde mehrfach informiert, dass der Bebauungsplan die Situation vor Ort nicht lösen könne. Die Schaffung bauordnungsrechtlicher Sicherheit ist erforderlich. Herr Rubelt empfiehlt, dem Antrag nicht zu folgen.

 

 

Herr Sträter (Ortsvorsteher Groß Glienicke) informiert, dass realtiv intensive Gespräche mit der Eigentümerseite laufen würden und der Ortsbeirat – trotz Verzögerung des Verfahrens – nicht gut fände, wenn der Antrag abgelehnt wird. Er plädiert dafür, die Entscheidung offen zu halten, bis deutlich wird, was aus den Gesprächen herauskommt und was das MLUK antworet.

 

 

Im Anschluss der weiteren Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag zur Abstimmung.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Entwurf des Bebauungsplan Nr. 19 „ehemaliger Schießplatz“, der in die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden geht, ist für die Flurstücke 111,115 und 116 der Flur 1 der Gemarkung Groß-Glienicke ein Sondergebiet nach § 11 BauNVO einzuplanen, in dem Anlagen für soziale, gesundheitliche, kulturelle Nutzungen und eine Betriebswohnung zulässig sind.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

6

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage