15.05.2024 - 5.6 Aufhebung der Satzung über das besondere Vorkau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Golm empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Änderungen in der Anlage 3 und der dazugehörigen Anlage zur Satzung zuzustimmen:

 

im Satzungstext (Anlage 3 - Anpassung des aktuellen Standes des BauGB sowie der Flurstücksnummern in § 2), in der Anlage zur Satzung (Karte mit Geltungsbereich) sowie eine redaktionelle Änderung des Vorlagen Titels: B-Plan Nr. 178 „Mitte Bahnhofsumfeld Golm“

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuchs für Grundstücke im östlichen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ wird aufgehoben (Drucksache 19/SVV/0626).

 

  1. Die beiliegende Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 des Baugesetzbuchs für Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans Nr. 178 „Bahnhofsumfeld Golm“ wird beschlossen (siehe Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage