15.05.2024 - 5.6 Aufhebung der Satzung über das besondere Vorkau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung
- Datum:
- Mi., 15.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ortsbeirat Golm empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Änderungen in der Anlage 3 und der dazugehörigen Anlage zur Satzung zuzustimmen:
im Satzungstext (Anlage 3 - Anpassung des aktuellen Standes des BauGB sowie der Flurstücksnummern in § 2), in der Anlage zur Satzung (Karte mit Geltungsbereich) sowie eine redaktionelle Änderung des Vorlagen Titels: B-Plan Nr. 178 „Mitte Bahnhofsumfeld Golm“
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Änderungen werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuchs für Grundstücke im östlichen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ wird aufgehoben (Drucksache 19/SVV/0626).
- Die beiliegende Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 des Baugesetzbuchs für Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans Nr. 178 „Bahnhofsumfeld Golm“ wird beschlossen (siehe Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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200,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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161,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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900,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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905 kB
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