15.05.2024 - 5.5 Bebauungsplan Nr. 178 "Bahnhofsumfeld Golm", Au...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Golm und der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Änderungen in der Anlage 3 und 4 zuzustimmen:

 

Anlage 3 - Anpassung der Flurstücksnummern

Anlage 4 - Karte mit Geltungsbereich - Erweiterung und Reduzierung in drei Punkten

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 178 „Bahnhofsumfeld Golm“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen, der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 3 und 4).

 

  1. Die Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 178 „Bahnhofsumfeld Golm“ die Priorität 1 bestimmt werden. Der Bebauungsplan Nr. 178 „Bahnhofsumfeld Golm“ ersetzt den Bebauungsplan Nr. 157-2 „Neue Mitte Golm“ (Süd-Ost).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage