15.05.2024 - 5.15 Bebauungsplan Nr. 181 „Erneuerbare Energien Uet...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Uetz-Paaren empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Eingangs nimmt Frau Weber für die Bürgerinitiative Uetz-Paretz i.G. das Rederecht wahr und legt ihre Position dar.

 

Nachfolgend bringt der Stadtverordnete Dr. Bauer namens der Fraktion DIE aNDERE einen Ergänzungsantrag mit der DS-Nr. 24/SVV/0326-01 (siehe TOP 5.15.1) ein.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Said beantragt namens der Fraktion AfD die namentliche Abstimmung über den Ergänzungsantrag.

 

Im Verlauf der Diskussion erhält der Stadtverordnete Olbrich einen Ordnungsruf.

 

Anschließend beantragt die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Streichung der Wortgruppe in dem Ergänzungsantrag wie folgt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor der Abstimmung über den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 181 „Erneuerbare Energien Uetz“ zur Konkretisierung der Planungsziele ein Werkstattverfahren durchzuführen. Das Verfahren soll im Kalenderjahr 2024 abgeschlossen sein und gemeinsam mit dem neuen Ortsbeirat organisiert und durchgeführt werden.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderung (Streichung der Wortgruppe) wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Im Weiteren wird der geänderte Ergänzungsantrag mit der DS-Nr. 24/SVV/0326-01 namentlich zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmung:

Dieser wird

mit 40 Ja-Stimmen angenommen,

bei  2 Nein-Stimmen

und 6 Stimmenthaltungen.

 

Anschließend wird die ergänzte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 181 „Erneuerbare Energien Uetz“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt. Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).

 

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für den Fachbereich Stadtplanung vom 24.01.2024 (DS 23/SVV/1049) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den B-Plan Nr. 181 „Erneuerbare Energien Uetz“ zur Konkretisierung der Planungsziele ein Werkstattverfahren durchzuführen. Das Verfahren soll im Kalenderjahr 2024 abgeschlossen sein und gemeinsam mit dem neuen Ortsbeirat organisiert und durchgeführt werden.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage