15.05.2024 - 6.28 Barrierefreiegremienarbeitgrundsatzherstellungs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Wietschel beantragt namens der Fraktion Freie FRAKTION die namentliche Abstimmung.

 

Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

Der Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Ergänzungen zuzustimmen:

 

Im Akt der Selbstbefassung wird für die Gremienarbeit der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam festgeschrieben, die Zugänglichkeit zu Sitzungen im neuen Campus sicherzustellen und im Interimsgebäude, soweit möglich

 

- der Stadtverordnetenversammlung,

- der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung,

- der Unterausschüsse der Stadtverordnetenversammlung,

- der Beiräte der Stadtverordnetenversammlung,

- sowie aller weiterer Gremien, die im Auftrag, oder Zusammenhang mit der Arbeit der      

            Stadtverordnetenversammlung stehen,

 

zum Beispiel für mobilitätsbehinderte oder mobilitätseingeschränkte Personen bedinglich herzustellen und dauerhaft zu garantieren ist.

 

Änderungsantrag:

Die Stadtverordnete Armbruster, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bittet um eine redaktionelle Änderung im Beschlusstext von „…und im Interimsgebäude… auf …in Interimsgebäuden…“.

 

Abstimmung:

Die vom Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service empfohlenen Ergänzungen einschließlich der redaktionellen Änderung von der Stadtverordneten Armbruster werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag namentlich zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Im Akt der Selbstbefassung wird für die Gremienarbeit der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam festgeschrieben, dass Zugänglichkeit zu Sitzungen im neuen Campus sicherzustellen und in Interimsgebäuden, soweit möglich

 

  • der Stadtverordnetenversammlung,
  • der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung,
  • der Unterausschüsse der Stadtverordnetenversammlung,
  • der Beiräte der Stadtverordnetenversammlung,
  • sowie aller weiterer Gremien, die im Auftrag, oder Zusammenhang mit der Arbeit der Stadtverordnetenversammlung stehen,

 

zum Beispiel für mobilitätsbehinderte oder mobilitätseingeschränkte Personen bedinglich herzustellen und dauerhaft zu garantieren ist.

 

Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt, die Verwaltung anzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass Sitzungen im Zusammenhang mit der Arbeit der Verwaltung, an denen verwaltungsfremde Personen teilnehmen, grundsätzlich so zu planen, durchzuführen und zu gestalten sind, dass die Zugänglichkeit für mobilitätsbehinderte oder mobilitätseingeschränkte Personen hergestellt und garantiert wird.

 

Ausnahmen sind wegen dem zu erwartenden Ausschluss von Bevölkerungsgruppen nicht vorgesehen. Das Prinzip der uneingeschränkten gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Teilhabe gilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 42 Ja-Stimmen angenommen,

bei einer Stimmenthaltung.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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